AGB Seminar- & Coachingangebot

§1 Allgemeines
public roses, vertreten durch Frau Kerstin Andresen, Bartelsstraße 56, 20357 Hamburg, führt Aufträge gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Abweichungen von diesen AGB müssen von uns schriftlich bestätigt werden, damit sie Gültigkeit erlangen.

§2 Anmeldung zu offenen Seminaren
Für offene Seminare (Seminare, die nicht firmenintern sind) werden die Preise und Termine im Internet veröffentlicht oder auf Anfrage zugesandt. Anmeldungen müssen schriftlich per Brief oder per Email erfolgen. Die Buchung wird schriftlich bestätigt. Mit der Bestätigung wird der Teilnehmerin die Rechnung übersandt, die sofort zur Zahlung fällig ist.

§3 Angebote für Inhouse-Seminare
Für Inhouse-Seminare (firmeninterne Seminare) werden schriftlich verfasste Angebote für drei Monate vorbehalten, danach verlieren sie ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebots.

§4 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist public roses, vertreten durch Kerstin Andresen, berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10 Prozent p. a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Diskontsatz der HASPA.

Zahlungen sind für die Empfänger ingrundsätzlich kostenfrei zu leisten. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassenden der Transaktion.
Alle Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer. Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.

§5 Stornierung offener Seminare
Stornierungen müssen stets schriftlich erfolgen. Bei Abmeldung bis drei Wochen vor Seminarbeginn kann die Vertragspartnerin kostenfrei stornieren. Bei Absagen, die kürzer sind als drei Wochen vor dem Seminarstart, fallen 50 Prozent der Seminargebühr an. Bei Nichterscheinen oder Absage kürzer als drei Arbeitstage werden 100 Prozent der Seminargebühr berechnet. Nimmt eine Teilnehmerin nicht am gesamten Seminar teil bzw. nicht die volle Leistung in Anspruch, besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Seminarteilnahme ist jederzeit übertragbar auf eine weitere Teilnehmerin, d.h., es kann gerne eine Ersatzteilnehmerin gestellt werden.

§6 Stornierung von Inhouse-Seminaren
Die schriftlich bestätigten Termine für Inhouse-Seminare in Unternehmen, jede Form von Beratungen, Vorträge und Coachings können bis drei Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden, bis zwei Wochen vor dem Termin kann der Vertragspartner/die Vertragspartnerin einmalig einen Ersatztermin benennen, andernfalls wird der bereits geleistete Vorbereitungsaufwand bzw. 35 Prozent der vereinbarten Tageshonorare in Rechnung gestellt. Bei Absagen kürzer als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 Prozent der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen dem Auftraggeber/der Auftraggeberin in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen oder Absage kürzer als zwei Arbeitstage wird die volle Veranstaltungsgebühr / das gesamte Tageshonorar berechnet. Nimmt eine Teilnehmerin/ der Vertragspartner / die Vertragspartnerin nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Teilnahme ist jederzeit übertragbar. Kosten für Fremdleistungen werden nach Absprache immer gesondert in Rechnung gestellt.

§7 Änderung des Leistungsumfangs
Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges müssen schriftlich beantragt werden. Nach eingehender Prüfung wird die Empfängerin schriftlich Rückmeldung geben, ob und zu welchen Bedingungen die Änderungen durchführbar sind und dem Antragsteller/der Antragstellerin die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen.
Inhalt und Ablauf des Seminarprogramms ebenso wie der Einsatz der Trainer/Trainerinnen können unter Wahrung des Gesamtcharakters des Seminars geändert werden, wenn das erforderlich ist. Dies berechtigt die Teilnehmerinnen weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.

§8 Seminarannullierung
Kerstin Andresen behält sich das Recht vor, offene Seminare bei zu geringer Teilnehmerzahl (üblicherweise sind das weniger als vier Teilnehmerinnen) bis zu vier Tage vor Seminarbeginn abzusagen und einen Ersatztermin anzubieten.
Das Angebot, die Seminare auch bei einer Anmeldung durchzuführen ist absolut freiwillig. Bei Ausfall des Seminars (offen und Inhouse) durch Krankheit der Trainerin/des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

§9 Vertrauliche Informationen, Datenschutz
Die Vertragspartnerinnen werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln.
Kerstin Andresen wird personenbezogene Daten der jeweils anderen Vertragspartnerin nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie wird diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung der anderen Vertragspartnerin an Dritte weitergeben.

§10 Urheberrechte
Mit der Anmeldung verpflichten sich die Seminarteilnehmerinnen seminarbegleitende Unterlagen, Mappen etc. nicht fotomechanisch oder elektronisch zu vervielfältigen; sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Kursteilnehmerinnen bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

§11 Haftungshinweise
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Teilnehmer/innen für ihr Handeln und ihre körperliche und geistige Gesundheit selbst die Verantwortung tragen. Alle Seminare werden nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für die Umsetzung von im Seminar oder Coaching erworbenen Wissen übernimmt Kerstin Andresen, public roses keine Haftung. Kerstin Andresen haftet nicht für Schäden, die durch das Fehlen der von ihr schriftlich zugesicherten Eigenschaften entstanden sind, sowie für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftung ist auf den Seminarpreis beschränkt.
Kerstin Andresen behält sich vor, Teilnehmer/innen, die durch ihr Verhalten andere schädigen, vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Die bei vorzeitiger Abreise entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers/der Teilnehmerin.

§12 Gerichtsstand Gerichtsstand ist die Hansestadt Hamburg.

§13 Schlussbestimmungen
Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Kerstin Andresen und der Kundin/dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Alle weiteren Abmachungen müssen schriftlich vereinbart werden und sind auch nur dann gültig. Für von uns vermittelte Aufträge, die von den anderen Trainern/Trainerinnen oder Lieferanten direkt bestätigt wurden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lieferanten bzw. Trainers/der Trainerin.